Gebühren Privatkunden

  • Wertstofftonnen-Mehrvolumen
    Für jede 10 Liter Volumen der Wertstofftonnen, die über das Vierfache des Volumens der auf dem Grundstück vorhandenen Restmüllbehälter hinaus gehen, beträgt die Zusatzgebühr 2,40 Euro pro Jahr.
  • Behälterschlossgebühr 
    Die zusätzliche Gebühr für ein Behälterschloss pro Jahr beträgt bei einem Schloss für 2-Rad-Gefäße (bis 240 Liter) 15,36 Euro und bei einem Schloss für 4-Rad-Gefäße (ab 660 Liter) 20,64 Euro.
  • Gefäßtausch bzw. Stellung von zusätzlichem Behälter
    Für einen durch den Abfallerzeuger veranlassten Gefäßtausch bzw. Stellung eines zusätzlichen Behälters wird bei Restabfallbehältern eine Gebühr je Behälter von 20,43 Euro erhoben und bei der Biotonne je Behälter in Höhe von 12,55 Euro. Diese Gebühr wird auch berechnet, wenn für ein bestehendes Gefäß ein Behälterschloss bestellt wird. Dies liegt daran, dass das alte Gefäß gegen ein neues Gefäß mit Behälterschloss ausgetauscht wird. Bei der Erstausstattung eines Grundstücks mit Behältern wird die Gebühr nicht berechnet.
  • Abfallsack
    Die Gebühr für den im Landkreis zugelassenen Abfallsack mit einem 80 l Füllraum beträgt je Abfallsack 7,00 Euro.

Gebühren Gewerbekunden

Nutzungsklasse (NK) Nutzfläche (m²) von  Nutzfläche (m²) bis  Jahresgebühr
Standard
in €
1 2 2.000 178,56
2 2.001 20.000 700,20
3 20.001 100.000 1.648,20
4 100.001 250.000 3.085,80
5 ab 250.001   5.003,04
Nutzungsklasse (NK) Nutzfläche (m²) von  Nutzfläche (m²) bis  Jahresgebühr 
Standard
in €
Zusatzgebühr
Vollservice
in €
1 2 2.000 178,56 306,48
2 2.001 20.000 700,20 1.530,24
3 20.001 100.000 1.648,20 2.494,20
4 100.001 250.000 3.085,80 4.988,40
5 ab 250.001   5.003,04 8.314,08
Thermisch
behandelbaren Abfällen
180,65 €  / Mg
Thermisch nicht
behandelbaren Abfällen
91,71 €  / Mg
Jahresgebühr für Wertstofftonnen
Volumen Leerung Jahresgebühr
in € 
80 Liter 14-täglich 23,28
120 Liter 14-täglich 31,32
240 Liter 14-täglich 57,24
660 Liter 14-täglich 149,88
770 Liter 14-täglich 174,60
1.100 Liter 14-täglich 256,44
Die Kosten bei sortenreiner Anlieferung betragen: 
Brennbare Abfälle (bis zu 5 m³): 259,37 € / MG (Tonne)
Nicht verwertbare Abfälle:  163,22 € / MG (Tonne)
Gipshaltige Baustellenabfälle:  209,29 € / MG (Tonne)

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet auch für Gewerbebetriebe eine gebührenpflichtige (15,43 Euro/m³) Entsorgung für Grünabfälle auf den örtlichen Grünabfallsammelplätzen des Landkreises Karlsruhe an. Die Menge ist dabei jedoch je Anlieferung auf 5 m³ begrenzt und es bedarf einer vorherigen schriftlichen Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb. 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet auch für Gewerbebetriebe eine gebührenpflichtige (15,43 Euro/m³) Entsorgung für Grünabfälle auf den örtlichen Grünabfallsammelplätzen des Landkreises Karlsruhe an. Die Menge ist dabei jedoch je Anlieferung auf 5 m³ begrenzt und es bedarf einer vorherigen schriftlichen Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb. Um einen Berechtigungsnachweis zur Anlieferung von Grünabfällen zu erhalten, stellen Sie hierfür einen formlosen Antrag über das Kontaktformular. Das vom Abfallwirtschaftsbetrieb ausgestellte Schreiben ist dem Betriebspersonal der Grünabfallsammelplätze bei jeder Anlieferung vorzuzeigen.