Biobeutel aus dem Handel ab sofort zugelassen

Die Ausgabe der Biobeutel für das Bringsystem wird in Kürze eingestellt. Restbestände werden so lange über die einzelnen Biosammelstellen ausgeteilt, bis diese aufgebraucht sind. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet darum, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.  

Kunststoffbeutel aus dem Handel nun mit besserer Abbaubarkeit

Bisher durften Bioabfälle des Bringsystems nur in den vom Abfallwirtschaftsbetrieb ausgegebenen biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln oder solchen aus Papier abgegeben werden. Die gesetzlichen Anforderungen an Biobeutel wurden angepasst. Dadurch verbessert sich die Abbaubarkeit der im Handel angebotenen Beutel in den Anlagen. 

Diese Voraussetzungen müssen Beutel aus dem Handel erfüllen

Biobeutel aus Papier sind ausnahmslos zulässig. Zudem sind nun auch biologisch abbaubare Kunststoffbeutel zulässig, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:  

  • Zertifizierung DIN EN 13432 bzw. ganzflächige Bedruckung mit dem Keimlingsymbol  
  • DIN-Plus Bioabfall-Beutel 

Eine Auflistung der Verkaufsstellen, die bereits biologisch abbaubare Kunststoffbeutel nach den oben aufgeführten Anforderungen erfüllen, kann im Internet auf www.awb-landkreis-karlsruhe.de/biobeutel abgerufen werden. 
Die Liste enthält die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Verkaufsstellen und wird regelmäßig aktualisiert. 

Fragen dazu beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 2 9820 20.  

      

     
AUTOR: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Foto: Kurz Entsorgung/ Emil Deiss KG