Informationen zur Gewerbeabfallentsorgung
Gewerbekunden > Informationen für die Abfallentsorgung
Allen Gewerbebetrieben steht die komfortable Gewerbeabfallsammlung des Landkreises zur Verfügung. Auf Grund der umfangreichen Auswahl
- an Behältergrößen und –typen sowie
- eines bedarfsgerechten Leerungsservice
findet hier jeder Gewerbebetrieb sein passendes Entsorgungsangebot. Diese Sammlung erfolgt unabhängig von der normalen Hausmüllabfuhr.
Ausnahmen von der Gewerbemüllsammlung:
- Betriebe können eine Müllgemeinschaft mit einem privaten Haushalt auf dem gemeinsam genutzten Grundstück eingehen, sofern die gewerbliche Restabfallmenge im Vergleich zum gesamten Restabfallaufkommen eine vernachlässigbare Größe darstellt. Diese gemischte Nutzung ist vom Grundstückseigentümer zu beantragen. Die Abfallentsorgung erfolgt dann im Rahmen der Hausmüllabfuhr.
- Wenn auf dem Betriebsstandort kein Platz für das Aufstellen eines Abfallbehälters ist, kann ein Betrieb den Status des Selbstanlieferers erhalten und unsere Annahmestellen nutzen.
Weitere Serviceleistungen:
- Selbstanlieferung
Die sporadische Selbstanlieferung von gewerblichen Restabfällen bei den Annahmestellen des Landkreises ist auch möglich und insbesondere für die Fälle vorgesehen, wenn die Abfälle von Montagen/Baustellen auf betriebsfremden Grundstücken stammen und die Abgabe wegen der örtlichen Nähe praktisch ist.
Für die Selbstanlieferungen von Abfällen, die nicht zu den gewerblichen Siedlungsabfällen gehören (z.B. Baustellen- bzw. produktionsspezifische Abfälle), ist eine Entsorgungszulassung notwendig.
- Wertstoffentsorgung
Wertstoffe aus Gewerbebetrieben müssen dem Landkreis nicht überlassen werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet jedoch auf Wunsch auch hierfür eine Auswahl an unterschiedlichen Entsorgungsangeboten an. Näheres erfahren Sie hier.
- Unser Kundenservice kommt auf Wunsch zu Ihnen vor Ort und entwickelt zusammen mit Ihnen ein praktikables Entsorgungskonzept.



